Rechtsprechung
   BVerwG, 21.12.1993 - 6 B 61.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,11802
BVerwG, 21.12.1993 - 6 B 61.92 (https://dejure.org/1993,11802)
BVerwG, Entscheidung vom 21.12.1993 - 6 B 61.92 (https://dejure.org/1993,11802)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Dezember 1993 - 6 B 61.92 (https://dejure.org/1993,11802)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,11802) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nichtbestehen der Ersten Juristischen Staatsprüfung - Geltendmachung von Prüfungsunfähigkeit - Bindung des BVerwG an die Auslegung der als Landesrecht geltenden Ausbildungsordnung und Prüfungsordnung für Juristen durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof - Festelegung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 8.88
    Auszug aus BVerwG, 21.12.1993 - 6 B 61.92
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in dem vom Berufungsgericht zitierten Beschluß vom 17. Januar 1984 - BVerwG 7 B 29.83 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 190 (vgl. dazu auch Urteil vom 7. Oktober 1988 - BVerwG 7 C 8.88 - BVerwGE 80, 283 [BVerwG 07.10.1988 - 7 C 8/88] = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 259 sowie aus jüngster Zeit Urteil vom 15. Dezember 1993 - BVerwG 6 C 28.92 -) entschieden, daß es auch in dem Fall der unerkannten Prüfungsunfähigkeit nicht gegen den Grundsatz der Chancengleichheit verstößt, wenn die nachträgliche Geltendmachung der Prüfungsunfähigkeit an eine Ausschlußfrist gebunden wird.
  • BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 28.92
    Auszug aus BVerwG, 21.12.1993 - 6 B 61.92
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in dem vom Berufungsgericht zitierten Beschluß vom 17. Januar 1984 - BVerwG 7 B 29.83 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 190 (vgl. dazu auch Urteil vom 7. Oktober 1988 - BVerwG 7 C 8.88 - BVerwGE 80, 283 [BVerwG 07.10.1988 - 7 C 8/88] = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 259 sowie aus jüngster Zeit Urteil vom 15. Dezember 1993 - BVerwG 6 C 28.92 -) entschieden, daß es auch in dem Fall der unerkannten Prüfungsunfähigkeit nicht gegen den Grundsatz der Chancengleichheit verstößt, wenn die nachträgliche Geltendmachung der Prüfungsunfähigkeit an eine Ausschlußfrist gebunden wird.
  • BVerwG, 17.01.1984 - 7 B 29.83

    Chancengleichheit im Prüfungsrecht - Ausschlussfrist - Prüfungsunfähigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 21.12.1993 - 6 B 61.92
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in dem vom Berufungsgericht zitierten Beschluß vom 17. Januar 1984 - BVerwG 7 B 29.83 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 190 (vgl. dazu auch Urteil vom 7. Oktober 1988 - BVerwG 7 C 8.88 - BVerwGE 80, 283 [BVerwG 07.10.1988 - 7 C 8/88] = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 259 sowie aus jüngster Zeit Urteil vom 15. Dezember 1993 - BVerwG 6 C 28.92 -) entschieden, daß es auch in dem Fall der unerkannten Prüfungsunfähigkeit nicht gegen den Grundsatz der Chancengleichheit verstößt, wenn die nachträgliche Geltendmachung der Prüfungsunfähigkeit an eine Ausschlußfrist gebunden wird.
  • VG München, 23.09.2014 - M 4 K 13.1500

    Prüfungsrecht; Erste Juristische Staatsprüfung 2006/2; nachträgliche

    Derartige Ausschlussfristen widersprechen weder dem Gleichheitssatz (Art. 3 GG) noch dem Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 GG); vielmehr dient eine Ausschlussfrist, mit der das Recht, Prüfungsunfähigkeit noch nachträglich geltend zu machen, zeitlich eingeschränkt wird, gerade der Wahrung der Chancengleichheit, indem sie Möglichkeiten des Rechtsmissbrauchs ausschließt (BVerwG, B.v. 21.12.1993 - 6 B 61/92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 324; BayVGH, B.v. 15.11.2004 - 7 ZB 04.1308 - juris; BayVGH, B.v. 18.1.2011 - 7 ZB 10.2236 - juris).

    b) Das Bundesverwaltungsgericht lässt lediglich für den Fall eine Ausnahme zu, wenn sich ein Prüfling während des Laufs der Ausschlussfrist in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter seelischer Störung befindet, in dem er nicht in der Lage ist, vernunftgemäß zu handeln (BVerwG, B.v. 21.12.1993 - 6 B 61/92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 324; BVerwG, B.v. 17.1.1984 - 7 B 29/83 - BayVBl 1984, 247).

  • VG Würzburg, 23.07.2014 - W 2 K 13.166

    Erstes Juristisches Staatsexamen; unerkannte Prüfungsunfähigkeit

    Derartige Ausschlussfristen widersprechen weder dem Gleichheitssatz (Art. 3 GG) noch dem Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 GG); vielmehr dient eine Ausschlussfrist, mit der das Recht, Prüfungsunfähigkeit noch nachträglich geltend zu machen, zeitlich eingeschränkt wird, gerade der Wahrung der Chancengleichheit, indem sie Möglichkeiten des Rechtsmissbrauchs ausschließt (BVerwG, B.v. 21.12.1993 - 6 B 61/92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 324; BVerwG, B.v. 17.1.1984 - 7 B 29/83 - BayVBl 1984, 247 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 190; BayVGH, B.v. 15.11.2004 - 7 ZB 04.1308 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 13.6.2002 - 7 ZB 02.275 - juris Rn. 9).
  • VG Regensburg, 17.10.2012 - RO 1 K 12.223

    Zur Mitwirkungspflicht des Prüflings im Prüfungsverfahren, sich bei subjektivem

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung stellen die Fristen des § 10 JAPO mit höherrangigem Recht vereinbare materielle Ausschlussfristen dar, die auch in Fällen unerkannter Prüfungsunfähigkeit gelten und bei deren Versäumung eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht möglich ist (BayVGH, Beschl. v. 15.11.2004, Az.: 7 ZB 04.1308; BVerwG, Beschl. v. 21.12.1993, Az.: 6 B 61/92; jeweils m.w.N.).
  • VG Augsburg, 21.07.2009 - Au 3 K 09.540

    Prüfungsunfähigkeit; Geltendmachung; verspätet

    ee) Da es auch im Fall einer zunächst unerkannten Prüfungsunfähigkeit nicht gegen den Grundsatz der Chancengleichheit verstößt, wenn die nachträgliche Geltendmachung der Prüfungsunfähigkeit an eine nicht wiedereinsetzungsfähige Ausschlussfrist gebunden wird (BVerwG vom 21.12.1993, 6 B 61/92), ist jedenfalls spätestens durch die nicht unverzüglich nach Erkennbarkeit der Prüfungsunfähigkeit im Sinne einer Parallelwertung in der Laiensphäre erfolgte Geltendmachung derselben die durch § 10 Abs. 5 i.V.m. § 10 Abs. 2 und 3 JAPO entsprechend einzuhaltende Frist versäumt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht