Rechtsprechung
BVerwG, 21.12.1993 - 6 B 61.92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Nichtbestehen der Ersten Juristischen Staatsprüfung - Geltendmachung von Prüfungsunfähigkeit - Bindung des BVerwG an die Auslegung der als Landesrecht geltenden Ausbildungsordnung und Prüfungsordnung für Juristen durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof - Festelegung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 10.06.1992 - 3 B 91.2351
- BVerwG, 21.12.1993 - 6 B 61.92
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 8.88
Auszug aus BVerwG, 21.12.1993 - 6 B 61.92
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in dem vom Berufungsgericht zitierten Beschluß vom 17. Januar 1984 - BVerwG 7 B 29.83 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 190 (vgl. dazu auch Urteil vom 7. Oktober 1988 - BVerwG 7 C 8.88 - BVerwGE 80, 283 [BVerwG 07.10.1988 - 7 C 8/88] = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 259 sowie aus jüngster Zeit Urteil vom 15. Dezember 1993 - BVerwG 6 C 28.92 -) entschieden, daß es auch in dem Fall der unerkannten Prüfungsunfähigkeit nicht gegen den Grundsatz der Chancengleichheit verstößt, wenn die nachträgliche Geltendmachung der Prüfungsunfähigkeit an eine Ausschlußfrist gebunden wird. - BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 28.92
Auszug aus BVerwG, 21.12.1993 - 6 B 61.92
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in dem vom Berufungsgericht zitierten Beschluß vom 17. Januar 1984 - BVerwG 7 B 29.83 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 190 (vgl. dazu auch Urteil vom 7. Oktober 1988 - BVerwG 7 C 8.88 - BVerwGE 80, 283 [BVerwG 07.10.1988 - 7 C 8/88] = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 259 sowie aus jüngster Zeit Urteil vom 15. Dezember 1993 - BVerwG 6 C 28.92 -) entschieden, daß es auch in dem Fall der unerkannten Prüfungsunfähigkeit nicht gegen den Grundsatz der Chancengleichheit verstößt, wenn die nachträgliche Geltendmachung der Prüfungsunfähigkeit an eine Ausschlußfrist gebunden wird. - BVerwG, 17.01.1984 - 7 B 29.83
Chancengleichheit im Prüfungsrecht - Ausschlussfrist - Prüfungsunfähigkeit - …
Auszug aus BVerwG, 21.12.1993 - 6 B 61.92
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in dem vom Berufungsgericht zitierten Beschluß vom 17. Januar 1984 - BVerwG 7 B 29.83 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 190 (vgl. dazu auch Urteil vom 7. Oktober 1988 - BVerwG 7 C 8.88 - BVerwGE 80, 283 [BVerwG 07.10.1988 - 7 C 8/88] = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 259 sowie aus jüngster Zeit Urteil vom 15. Dezember 1993 - BVerwG 6 C 28.92 -) entschieden, daß es auch in dem Fall der unerkannten Prüfungsunfähigkeit nicht gegen den Grundsatz der Chancengleichheit verstößt, wenn die nachträgliche Geltendmachung der Prüfungsunfähigkeit an eine Ausschlußfrist gebunden wird.
- VG München, 23.09.2014 - M 4 K 13.1500
Prüfungsrecht; Erste Juristische Staatsprüfung 2006/2; nachträgliche …
Derartige Ausschlussfristen widersprechen weder dem Gleichheitssatz (Art. 3 GG) noch dem Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 GG); vielmehr dient eine Ausschlussfrist, mit der das Recht, Prüfungsunfähigkeit noch nachträglich geltend zu machen, zeitlich eingeschränkt wird, gerade der Wahrung der Chancengleichheit, indem sie Möglichkeiten des Rechtsmissbrauchs ausschließt (BVerwG, B.v. 21.12.1993 - 6 B 61/92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 324; BayVGH, B.v. 15.11.2004 - 7 ZB 04.1308 - juris; BayVGH, B.v. 18.1.2011 - 7 ZB 10.2236 - juris).b) Das Bundesverwaltungsgericht lässt lediglich für den Fall eine Ausnahme zu, wenn sich ein Prüfling während des Laufs der Ausschlussfrist in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter seelischer Störung befindet, in dem er nicht in der Lage ist, vernunftgemäß zu handeln (BVerwG, B.v. 21.12.1993 - 6 B 61/92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 324; BVerwG, B.v. 17.1.1984 - 7 B 29/83 - BayVBl 1984, 247).
- VG Würzburg, 23.07.2014 - W 2 K 13.166
Erstes Juristisches Staatsexamen; unerkannte Prüfungsunfähigkeit
Derartige Ausschlussfristen widersprechen weder dem Gleichheitssatz (Art. 3 GG) noch dem Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 GG); vielmehr dient eine Ausschlussfrist, mit der das Recht, Prüfungsunfähigkeit noch nachträglich geltend zu machen, zeitlich eingeschränkt wird, gerade der Wahrung der Chancengleichheit, indem sie Möglichkeiten des Rechtsmissbrauchs ausschließt (BVerwG, B.v. 21.12.1993 - 6 B 61/92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 324; BVerwG, B.v. 17.1.1984 - 7 B 29/83 - BayVBl 1984, 247 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 190;… BayVGH, B.v. 15.11.2004 - 7 ZB 04.1308 - juris Rn. 10;… BayVGH, B.v. 13.6.2002 - 7 ZB 02.275 - juris Rn. 9). - VG Regensburg, 17.10.2012 - RO 1 K 12.223
Zur Mitwirkungspflicht des Prüflings im Prüfungsverfahren, sich bei subjektivem …
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung stellen die Fristen des § 10 JAPO mit höherrangigem Recht vereinbare materielle Ausschlussfristen dar, die auch in Fällen unerkannter Prüfungsunfähigkeit gelten und bei deren Versäumung eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht möglich ist (BayVGH, Beschl. v. 15.11.2004, Az.: 7 ZB 04.1308; BVerwG, Beschl. v. 21.12.1993, Az.: 6 B 61/92; jeweils m.w.N.). - VG Augsburg, 21.07.2009 - Au 3 K 09.540
Prüfungsunfähigkeit; Geltendmachung; verspätet
ee) Da es auch im Fall einer zunächst unerkannten Prüfungsunfähigkeit nicht gegen den Grundsatz der Chancengleichheit verstößt, wenn die nachträgliche Geltendmachung der Prüfungsunfähigkeit an eine nicht wiedereinsetzungsfähige Ausschlussfrist gebunden wird (BVerwG vom 21.12.1993, 6 B 61/92), ist jedenfalls spätestens durch die nicht unverzüglich nach Erkennbarkeit der Prüfungsunfähigkeit im Sinne einer Parallelwertung in der Laiensphäre erfolgte Geltendmachung derselben die durch § 10 Abs. 5 i.V.m. § 10 Abs. 2 und 3 JAPO entsprechend einzuhaltende Frist versäumt.